Abgelehnte Lehrerin mit Kopftuch bekommt Entschädigung

Das Arbeitsgericht Berlin hatte über die Klage einer muslimischen Lehrerin zu entscheiden, die eine Arbeitsstelle nicht bekam, weil sie ein Kopftuch trägt. Nun schlossen die Parteien des Rechtsstreits einen Vergleich zur Streitbeilegung, in dem sich das beklagte Land dazu verpflichtet, an die Lehrerin zwei Monatsgehälter als Entschädigung zu zahlen. Dies berichtet das Gericht in einer Mitteilung vom 26.06.2016. In einem weiteren Fall mit ähnlicher Konstellation soll eine weitere mündliche Verhandlung stattfinden.
Mit Verweis auf das Berliner Neutralitätsgesetz habe man im Bewerbungsgespräch den Lehrerinnen zu verstehen gegeben, dass diese an den Schulen aus religiösen Gründen kein Kopftuch tragen dürften.
Die Entscheidungen der Gerichte sind stets auf den Einzelfall bezogen, weshalb Verallgemeinerungen oder Schlussfolgerungen auf den eigenen Fall nicht getroffen werden sollten. Es empfiehlt sich damit allein die eigene Rechtssache zu betrachten und diese prüfen zu lassen.
Übrigens gilt das Neutralitätsgebot für alle Religionen, in der Vergangenheit wurde auch das Tragen eines Kreuzes um den Hals (das Kreuz ist ein christliches Symbol) verboten.
Ich persönlich wünsche mir eine Zeit in der liberales und augeklärtes Denken wieder möglich ist und um Friedrich II. zu zitieren: "Die Religionen Müsen alle Tolleriret werden und Mus der fiscal nuhr das auge darauf haben, das keine der andern abruch Tuhe, den hier mus ein jeder nach Seiner Fasson Selich werden."
Auch interessant daher das Begehren einer 15jährigen Muslima: http://www.bento.de/politik/kopftuch-emoji-die-15-jaehrige-rayouf-alhumedhi-will-es-durchsetzen-859377/.

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Mirko Ziegler

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