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Die Rechtsanwaltskanzlei mv-recht in Rostock berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsrecht. Haben Sie einen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnet, eine Abmahnung oder gar eine Kündigung erhalten? Zögern Sie nicht und lassen Sie sich kompetent beraten. Zu unseren Kompetenzen zählt auch die Beratung kleiner und mittelständischer Betriebe auf allen Gebieten des Arbeitsrechts.

Wir beraten Sie umfassend zu Themen wie Kündigungsschutz, Lohn und Gehalt, Abfindungen und Arbeitszeugnissen.

Von der ersten Kontaktaufnahme über fachliche Hilfestellung, Prozessführungen und Dokumentenverkehr bis zum abschließenden Gespräch wird unsere Kanzlei Ihre arbeitrechtlichen Angelegenheiten federführend begleiten.

Nachfolgend erhalten Sie bereits jetzt viele nützliche und aktuelle Informationen rund ums Arbeitsrecht. Auf einige Ihrer Fragen finden Sie in den nachfolgenden Rubriken "Aktuelles" und "Fragen und Antworten" eine Antwort.

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Aktuelle Themen und Rechtsfragen
Abgelehnte Lehrerin mit Kopftuch bekommt Entschädigung
Aktuelles : 28.06.2017 - 10:20
Das Arbeitsgericht Berlin hatte über die Klage einer muslimischen Lehrerin zu entscheiden, die eine Arbeitsstelle nicht bekam, weil sie ein Kopftuch trägt. Nun schlossen die Parteien des Rechtsstreits einen Vergleich zur Streitbeilegung, in dem sich das beklagte Land dazu verpflichtet, an die Lehrerin zwei Monatsgehälter als Entschädigung zu zahlen. Dies berichtet das Gericht in einer Mitteilun... [weiter]
Besser als der Durchschnitt - das Arbeitszeugnis
Aktuelles : 21.03.2017 - 21:12
Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 18. November 2014 ndash; 9 AZR 584/13 ausgeführt, dass der Arbeitnehmer im Rechtsstreit vor den Gerichten für Arbeitssachen die Tatsachen vorzutragen und zu beweisen hat, die eine bessere Schlussbeurteilung rechtfertigen sollen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Zeugnis bescheinigt, er habe seine Leistungen bdquo;zur vollen Zufriedenh... [weiter]
Das Arbeitszeugnis
Kündigung : 21.03.2017 - 21:07
Die Funktion des Arbeitszeugnisses ist es zum einen, dem Arbeitnehmer als Bewerbungsunterlage zu dienen, zum anderen aber auch, dem neuen Arbeitgeber die Möglichkeit zu geben, sich ein umfassendes Bild vom zukünftigen Arbeitnehmer zu machen. Dementsprechend gilt es einerseits, die Wahrheitspflicht zu beachten, andererseits muss aber auch das Wohlwollen zum Ausdruck kommen. Anders als im Zeugnis dar... [weiter]
Die einstweilige Verfügung als Reaktion gegen ein rechtswidrig ausgeübtes Direktionsrecht
Das laufende Arbeitsverhältnis : 06.03.2017 - 22:12
In dem vorliegenden Rechtsstreit, den das Arbeitsgericht Rostock durch einstweilige Verfügung entschieden hat, wehrte sich eine Arbeitnehmerin erfolgreich gegen eine rechtswidrige Versetzung an einen anderen Arbeitsort, Entscheidung vom 26.06.2007, Az.:1 Ga 12/07. Dem Fall lag die Weisung des Arbeitgebers zugrunde, die Frau möge sich in Zukunft zur Ableistung ihrer 20 Wochenstunden in einer 200km vom bis... [weiter]
Der Auflösungsantrag im Kündigungsschutzprozess
Klage gegen die Kündigung : 05.03.2017 - 19:52
Dem Kündigungsschutzgesetz wohnt der Gedanke inne, dass ein Arbeitsverhältnis, das zu Unrecht durch eine sozialwidrige Kündigung aufgelöst worden ist, in seinem Bestand fortbestehen soll. Daher wird grundsätzlich der Antrag gestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst worden ist, sondern über den Beendigungszeitpunkt hinaus fortbesteht. ... [weiter]
Direktionsrecht vs. Änderungskündigung - wenn Arbeitgeber sich nicht festlegen können
Aktuelles : 05.03.2017 - 10:27
Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 22. September 2016nbsp;ndash; 2 AZR 509/15 ausgeführt, dass eine Auml;nderungskündigung unwirksam sein kann, wenn mit Ihr ein Sachverhalt durch den Arbeitgeber geregelt werden soll und dies quasi mit dem milderen Mittel des Direktionsrechts möglich gewesen wäre.nbsp;In dem zu entscheidenden Fall hatte eine Arbe... [weiter]
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Ihr Ansprechpartner:

Foto von Mirko ZieglerRechtsanwalt
Mirko Ziegler

Telefon: 0381/25296970
Fax: 0381/25296971
eMail: ziegler[ät]mv-recht.de
Web: Lebenslauf

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